Weitere Entscheidung unten: BFH, 18.05.2007

Rechtsprechung
   BFH, 06.03.2007 - IX R 51/04   

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https://dejure.org/2007,13850
BFH, 06.03.2007 - IX R 51/04 (https://dejure.org/2007,13850)
BFH, Entscheidung vom 06.03.2007 - IX R 51/04 (https://dejure.org/2007,13850)
BFH, Entscheidung vom 06. März 2007 - IX R 51/04 (https://dejure.org/2007,13850)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FördG § 4 Abs. 2; ; AO 1977 § 118; ; AO 1977 § ... 157; ; AO 1977 § 164 Abs. 2; ; AO 1977 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d; ; AO 1977 § 173; ; AO 1977 § 173 Abs. 1; ; AO 1977 § 173 Abs. 2; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 6b; ; EStG § 7a; ; EStG § 7a Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; FörderG § 4 Abs. 2
    Rückwirkendes Ereignis; Kaufpreisherabsetzung

  • datenbank.nwb.de

    Niedrigere Festsetzung eines zunächst vorläufig höher vereinbarten Kaufpreises führt als rückwirkendes Ereignis zu einer entsprechenden Korrektur der Sonderabschreibung; Anwendungsbereich des § 173 Abs. 2 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 175 Abs 1 Nr 2, AO 1977 § 173 Abs 2
    Kaufpreisminderung; Rückwirkendes Ereignis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1456
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 06.03.2007 - IX R 51/04
    Dies gilt jedoch nur insoweit, als die einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften nicht bestimmen, dass eine Änderung des nach dem Steuertatbestand rechtserheblichen Sachverhalts zu einer rückwirkenden Änderung steuerlicher Rechtsfolgen führt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897; BFH-Urteil vom 1. Oktober 2003 X R 67/01, BFH/NV 2004, 154).

    Eine solche Rechtslage ist insbesondere bei Steuertatbeständen gegeben, die an ein einmaliges, punktuelles Ereignis anknüpfen, wie z.B. die Veräußerung eines nach § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) begünstigten Anlagegutes (BFH-Urteil vom 13. September 2000 X R 148/97, BFHE 193, 129, BStBl II 2001, 641) oder die Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebs nach § 16 EStG (BFH-Urteile in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, unter C. II. 1. d; vom 23. Juni 1988 IV R 84/86, BFHE 154, 85).

  • BFH, 26.07.1984 - IV R 10/83

    Ob ein Ereignis steuerliche Rückwirkung i. S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO hat,

    Auszug aus BFH, 06.03.2007 - IX R 51/04
    a) Das Ereignis muss nachträglich, d.h. nach Erlass des Steuerbescheides eingetreten sein und darf deshalb --anders als bei § 173 AO-- zur Zeit des Ergehens des Steuerbescheides noch nicht bestanden haben (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. April 1988 IV R 215/85, BFHE 153, 485, BStBl II 1988, 863, und vom 26. Juli 1984 IV R 10/83, BFHE 141, 488, BStBl II 1984, 786).
  • BFH, 13.09.2000 - X R 148/97

    Nachträgliche Erhöhung einer Reinvestitionsrücklage

    Auszug aus BFH, 06.03.2007 - IX R 51/04
    Eine solche Rechtslage ist insbesondere bei Steuertatbeständen gegeben, die an ein einmaliges, punktuelles Ereignis anknüpfen, wie z.B. die Veräußerung eines nach § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) begünstigten Anlagegutes (BFH-Urteil vom 13. September 2000 X R 148/97, BFHE 193, 129, BStBl II 2001, 641) oder die Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebs nach § 16 EStG (BFH-Urteile in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, unter C. II. 1. d; vom 23. Juni 1988 IV R 84/86, BFHE 154, 85).
  • BFH, 21.04.1988 - IV R 215/85

    Steuerbescheid - Änderung wegen neuer Tatsachen - Änderung wegen neuer

    Auszug aus BFH, 06.03.2007 - IX R 51/04
    a) Das Ereignis muss nachträglich, d.h. nach Erlass des Steuerbescheides eingetreten sein und darf deshalb --anders als bei § 173 AO-- zur Zeit des Ergehens des Steuerbescheides noch nicht bestanden haben (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. April 1988 IV R 215/85, BFHE 153, 485, BStBl II 1988, 863, und vom 26. Juli 1984 IV R 10/83, BFHE 141, 488, BStBl II 1984, 786).
  • BFH, 14.01.2004 - IX R 33/03

    Sonderabschreibungen: Anzahlungen auf Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 06.03.2007 - IX R 51/04
    Dies setzt indes voraus, dass die Anzahlungen nur bis zur Höhe des geschuldeten Kaufpreises geleistet werden (vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2004 IX R 28/02, BFH/NV 2005, 49, und vom 14. Januar 2004 IX R 33/03, BFHE 205, 84, BStBl II 2004, 750), diesen also nicht übersteigen.
  • BFH, 09.08.1990 - X R 5/88

    Rückwirkung - Änderung - Bescheid

    Auszug aus BFH, 06.03.2007 - IX R 51/04
    b) Das Ereignis muss ferner den Sachverhalt verändern und dabei derart in die Vergangenheit zurückwirken, dass ein Bedürfnis besteht, eine schon endgültige (bestandskräftig getroffene) Regelung i.S. der §§ 118, 157 AO an die Sachverhaltsänderung anzupassen (BFH-Urteile vom 9. August 1990 X R 5/88, BFHE 162, 355, BStBl II 1991, 55; vom 27. September 1988 VIII R 432/83, BFHE 155, 83, 89, BStBl II 1989, 225, 228, m.w.N.).
  • BFH, 27.09.1988 - VIII R 432/83

    Bei der Gewährung des Verlustrücktrags sind innerhalb des Korrekturspielraums

    Auszug aus BFH, 06.03.2007 - IX R 51/04
    b) Das Ereignis muss ferner den Sachverhalt verändern und dabei derart in die Vergangenheit zurückwirken, dass ein Bedürfnis besteht, eine schon endgültige (bestandskräftig getroffene) Regelung i.S. der §§ 118, 157 AO an die Sachverhaltsänderung anzupassen (BFH-Urteile vom 9. August 1990 X R 5/88, BFHE 162, 355, BStBl II 1991, 55; vom 27. September 1988 VIII R 432/83, BFHE 155, 83, 89, BStBl II 1989, 225, 228, m.w.N.).
  • BFH, 24.08.2004 - IX R 28/02

    Zahlungszeitpunkt bei Überweisung

    Auszug aus BFH, 06.03.2007 - IX R 51/04
    Dies setzt indes voraus, dass die Anzahlungen nur bis zur Höhe des geschuldeten Kaufpreises geleistet werden (vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2004 IX R 28/02, BFH/NV 2005, 49, und vom 14. Januar 2004 IX R 33/03, BFHE 205, 84, BStBl II 2004, 750), diesen also nicht übersteigen.
  • BFH, 23.06.1988 - IV R 84/86

    Nachträgliche Herabsetzung des Veräußerungspreises als rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus BFH, 06.03.2007 - IX R 51/04
    Eine solche Rechtslage ist insbesondere bei Steuertatbeständen gegeben, die an ein einmaliges, punktuelles Ereignis anknüpfen, wie z.B. die Veräußerung eines nach § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) begünstigten Anlagegutes (BFH-Urteil vom 13. September 2000 X R 148/97, BFHE 193, 129, BStBl II 2001, 641) oder die Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebs nach § 16 EStG (BFH-Urteile in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, unter C. II. 1. d; vom 23. Juni 1988 IV R 84/86, BFHE 154, 85).
  • BFH, 01.10.2003 - X R 67/01

    Vorkostenabzug, rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus BFH, 06.03.2007 - IX R 51/04
    Dies gilt jedoch nur insoweit, als die einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften nicht bestimmen, dass eine Änderung des nach dem Steuertatbestand rechtserheblichen Sachverhalts zu einer rückwirkenden Änderung steuerlicher Rechtsfolgen führt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897; BFH-Urteil vom 1. Oktober 2003 X R 67/01, BFH/NV 2004, 154).
  • FG München, 07.10.2004 - 5 K 4148/02

    Keine entsprechende Anwendung der Änderungssperre des § 173 Abs. 2 AO bei § 175

  • FG München, 11.04.2018 - 4 K 103/18

    Kaufpreisminderung im Grunderwerbsteuerrecht

    Die Klägerin verweist auf das Urteil des Bundesfinanzhofs -BFHvom 6. März 2007 IX R 51/04 (BFH/NV 2007, 1456).
  • BFH, 28.10.2021 - IV R 12/19

    Keine Korrekturmöglichkeit für Feststellung der tatsächlich zu zahlenden

    [Rz 57 ff.]; BFH-Urteil vom 06.03.2007 - IX R 51/04, BFH/NV 2007, 1456, unter II.1.
  • FG Köln, 30.11.2006 - 1 K 6927/02

    Keine Sonderabschreibungen nach dem FördG nach vollständiger Rückabwicklung eines

    Das Finanzgericht München (Urteil vom 07.10.2004, Az.: 5 K 4148/02, EFG 2005, S. 167; Revision eingelegt, Az.: BFH IX R 51/04) hat die durch Herabsetzung des Kaufpreises ausgelöste Änderung der Sonderabschreibung auf Anzahlungen nach § 4 FördG mit Hinweis auf § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO bestätigt.
  • FG München, 18.11.2008 - 12 K 2715/08

    Nachträgliche Kaufpreisminderung ist im Hinblick auf bereits geltend gemachte

    Zum anderen wird von der Rechtsprechung, beispielsweise im Rahmen des § 4 Abs. 2 FöGbG (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 2007 IX R 51/04, BFH/NV 2007, 1456), ein rückwirkend sachverhaltsänderndes Ereignis auch dann bejaht, wenn dem Ereignis dadurch rechtsgestaltende Wirkung zukommt, dass der Tatbestand erstmals durch das Ereignis verwirklicht wird.

    Im Gegensatz zu dem dem BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1456 zu Grunde liegenden Fall wurde im Streitfall nicht erst im nachhinein der geschuldete Kaufpreis festgelegt.

  • FG München, 10.02.2010 - 13 V 3809/09

    Zufluss von Einnahmen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus der

    Eine solche Rechtslage ist insbesondere bei Steuertatbeständen gegeben, die an ein einmaliges, punktuelles Ereignis anknüpfen, wie z.B. die Veräußerung eines nach § 6b EStG begünstigten Anlagegutes (BFH-Urteil vom 13. September 2000 X R 148/97, BStBl II 2001, 641), die Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebs nach § 16 EStG (BFH-Beschluss in BStBl II 1993, 897, unter C. II. 1. d) oder die Sonderabschreibungen nach § 4 Abs. 2 und Abs. 1 Satz 5 Fördergebietsgesetz (FördG) für Anzahlungen auf Anschaffungskosten (BFH-Urteile vom 6. März 2007 IX R 51/04, BFH/NV 2007, 1456 und in BFH/NV 2009, 1801).

    Die Änderung der Steuerfestsetzung erfolgt für die Sonderabschreibungen für Anzahlungen auf Anschaffungskosten deshalb rückwirkend, weil hier an ein einmaliges, punktuelles Ereignis angeknüpft wird (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1456).

  • BFH, 06.05.2014 - IX R 34/13

    Sonderabschreibung - Rückabwicklung des Vertrags - rückwirkendes Ereignis

    aa) Dem steht nicht entgegen, dass der BFH für die Anwendung des § 4 Abs. 2 FöGbG ein rückwirkendes Ereignis angenommen hat, wenn die Vertragsparteien den vorläufig bemessenen Kaufpreis einverständlich herabsetzen (BFH-Urteil vom 6. März 2007 IX R 51/04, BFH/NV 2007, 1456).
  • FG München, 31.07.2013 - 13 K 101/11

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags, rückwirkendes Ereignis, Übergang des

    Soweit im Urteil des BFH vom 6. März 2007 (IX R 51/04, BFH/NV 2007, 1456) entschieden wurde, dass, sofern der Kaufpreis nur vorläufig vereinbart und später von den Vertragsparteien endgültig niedriger festgesetzt wird, diese Vereinbarung als rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu einer entsprechenden Korrektur der Sonderabschreibung führt, liegt nach Auffassung des Senats in der vorliegenden Entscheidung keine Abweichung vor.
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Rechtsprechung
   BFH, 18.05.2007 - II B 65/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18186
BFH, 18.05.2007 - II B 65/06 (https://dejure.org/2007,18186)
BFH, Entscheidung vom 18.05.2007 - II B 65/06 (https://dejure.org/2007,18186)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 2007 - II B 65/06 (https://dejure.org/2007,18186)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    AO 1977 § 164 Abs. 2; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; ErbStG § 10 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    ErbStG § 10 Abs. 5 S. 1
    Rückwirkendes Ereignis; Pflichtteilsanspruch

  • datenbank.nwb.de

    Vorliegen eines rückwirkenden Ereignisses und zivilgerichtliche Entscheidung über Pflichtteilsanspruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtteilsanspruch - Kein rückwirkendes Ereignis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1456
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 18.05.2007 - II B 65/06
    Diese Vorschrift erfordert, worauf im Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92 (BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897) ausdrücklich hingewiesen wird, ein Ereignis, das den nach dem Steuertatbestand rechtserheblichen Sachverhalt "nachträglich" anders gestaltet und sich steuerlich in die Vergangenheit auswirkt, und zwar in der Weise, dass nunmehr der veränderte anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhalts der Besteuerung zugrunde zu legen ist (vgl. m.w.N BFH-Beschluss vom 8. August 2002 II B 157/01, BFH/NV 2002, 1548).
  • BFH, 08.08.2002 - II B 157/01

    Rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

    Auszug aus BFH, 18.05.2007 - II B 65/06
    Diese Vorschrift erfordert, worauf im Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92 (BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897) ausdrücklich hingewiesen wird, ein Ereignis, das den nach dem Steuertatbestand rechtserheblichen Sachverhalt "nachträglich" anders gestaltet und sich steuerlich in die Vergangenheit auswirkt, und zwar in der Weise, dass nunmehr der veränderte anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhalts der Besteuerung zugrunde zu legen ist (vgl. m.w.N BFH-Beschluss vom 8. August 2002 II B 157/01, BFH/NV 2002, 1548).
  • BFH, 26.02.2008 - II R 82/05

    Keine Übertragbarkeit der Grundsätze des Erbvergleichs auf Vergleich der Erben

    Diese Vorschrift erfordert ein Ereignis, das den nach dem Steuertatbestand rechtserheblichen Sachverhalt "nachträglich" anders gestaltet und sich steuerlich in die Vergangenheit auswirkt, und zwar in der Weise, dass nunmehr der veränderte anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhalts der Besteuerung zugrunde zu legen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897; vom 8. August 2002 II B 157/01, BFH/NV 2002, 1548; vom 18. Mai 2007 II B 65/06, BFH/NV 2007, 1456).
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